Ausgabe 9/2020


Die Verbände der Wohnungswirtschaft fürchten, dass die Kabelgebühren – entgegen den Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums – für Millionen Mieterhaushalte steigen werden. Eine Änderung der Betriebskostenverordnung hätte besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte gravierende Folgen. Denn für die ärmeren Haushalte übernimmt das Sozialamt die Kosten für den TV-Anschluss. Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig selbst zahlen. Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung wäre dies aus Sicht der Verbände nicht hinnehmbar.
Die bisherige Umlagefähigkeit der Kabelgebühren schaffe eine sehr kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte. Das System der Umlagefähigkeit sorge für ausreichend Wettbewerb im Zuge der Ausschreibungsverfahren von Wohnungsunternehmen zwischen zahlreichen Kabelanbietern. Diese Ausschreibungen mündeten in Sammelverträge mit deutlich günstigeren Preisen für Mieter als Einzelverträge.
EU-weit müssen die neuen Telekommunikationsrichtlinie bis zum 20. Dezember 2020 umgesetzt werden. Das letzte Wort ist hier hoffentlich noch nicht gesprochen.
Inhalt dieser Ausgabe
Editorial
Selten haben die Interessenverbände der Immobilienwirtschaft so zeitgleich, zahlreich und synchron zu einem Thema Stellung bezogen. Der ZIA…
MAGAZIN
Die Eigentümer wollen eine Eigentümerversammlung … ich auch?
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WOHNUNGSWIRTSCHAFT
Die Ziele des Volksbegehrens
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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW), Haus & Grund, Deutscher Mieterbund, Verbraucherzentralen und andere sind sich in…
Manchmal scheint es, als würden soziale Konstanz und Verlässlichkeit dem Leistungsprinzip geopfert. Flexibilität und…
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Das Tätigkeitsprofil von Immobilienverwaltungen ist vielschichtig und anspruchsvoll, es setzt umfangreiches Rechtswissen und…
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SPECIAL
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GEWERBEIMMOBILIEN
Nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO aus dem Jahr 2017 arbeitete die Mehrzahl der…
INVESTITIONEN & TECHNIK
Cloud Computing bezeichnet allgemein die Bereitstellung und Nutzung von IT-Infrastruktur über das Internet. Dazu gehören Software,…
Wohnungsunternehmen, die auf die Digitalisierung ihrer Gebäudedaten setzen, haben klare Vorteile. Wer Grundrisse und Flächen von Wohn- und…
RECHT
Ein Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer den Einbau eines anderen Bodenbelags verlangen.
…Ein Vermieter kann die Nutzungsgestattung einer nicht mitvermieteten Fläche frei widerrufen.
AG Bremen, Urteil…
Vermieter sollten erweiterbare Schließanlagen einbauen.
LG München, Urteil vom 18. 06. 2020 – 31 S 12365/19…
Ein Mietvertrag „bis zum Tod des Mieters“ bedarf der Schriftform.
AG Dortmund, Urteil vom 02. 06. 2020 – 425 C…
1. Ein Vertrag über die Erbringung von Handwerkerleistungen ist nichtig, wenn ihm eine Schwarzgeldabrede zugrunde liegt.…
1. Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass die Veräußerung von Sondereigentum der Zustimmung des…