Das Tätigkeitsprofil von Immobilienverwaltungen ist vielschichtig und anspruchsvoll, es setzt umfangreiches Rechtswissen und technisches Verständnis voraus. Dabei managen Verwaltungen treuhänderisch die wohl größte Anschaffung des Lebens von Millionen Wohnungseigentümern – und wie so oft, wenn etwas reibungslos läuft, bemerkt der Kunde nicht den enormen Aufwand, der hinter der erfolgreichen Tätigkeit steckt. Dass Immobilienverwaltungen vielfach „unter dem Radar“ agieren, mag mitverantwortlich dafür sein, dass die Honorierung der Tätigkeit nach wie vor deutlich zu gering ist und seit Jahren nur geringfügig steigt.
Keine Entwarnung in der WEG-Verwaltung
In der WEG-Bestandsverwaltung stellt das 8. VDIV-Branchenbarometer einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent von durchschnittlich 21,02 Euro auf 21,57 Euro fest. Aber: Inflationsbereinigt reduziert sich der Zuwachs auf 1,2 Prozent. Das ist zu wenig, um dauerhaft hochwertige Dienstleistungen erbringen zu können. Wohnimmobilienverwaltungen müssen mehr als 60 Gesetze und Verordnungen, die immer wieder Novellierungen unterliegen, täglich anwenden und berücksichtigen. Mit der WEG-Reform, der Grundsteuerreform, dem Klimapaket, dem Gebäudeenergiegesetz und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz werden nun innerhalb kürzester Zeit mehrere sehr komplexe Neuregelungen in Kraft treten.
Doch Immobilienverwaltungen sind nicht nur mit zunehmenden Vorgaben und Forderungen konfrontiert, sondern auch mit Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Personalkostensteigerungen. Um kompetente Mitarbeiter für das qualitativ hochwertige Management der Bestände zu finden und zu halten, braucht es endlich eine Honorierung, die dem Anspruch an die Tätigkeit gerecht wird.
Kaum Aufwind auch im Langfristvergleich
Bedauerlicherweise ist das geringe Vergütungsplus im vergangenen Jahr nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Seit 2010 ist die durchschnittliche WEG-Bestandsvergütung lediglich um insgesamt 23,5 Prozent bzw. 4,10 Euro gestiegen – und somit gerade einmal um 0,46 Euro pro Jahr. Inflationsbereinigt beträgt das jährliche Plus seit 2010 sogar nur 0,20 Euro bzw. 1,2 Prozent.
Die niedrigen Anpassungen sind dabei nicht nur auf Vorbehalte zurückzuführen, bei laufendem Vertrag oder Wiederbestellung die Honorierung nach oben anzupassen. Auch bei neu akquirierten Mandaten schrecken die Verwaltungen vor deutlichen Erhöhungen zurück. Danach stieg hier die Vergütung 2019 nur um durchschnittlich zwei Prozent auf 23,77 Euro – im Vorjahr lag der Anstieg noch bei 6,6 Prozent.
Reale Verluste in der Mietverwaltung
Noch unbefriedigender fällt die Entwicklung allerdings in der Mietverwaltung aus. 2019 erhöhten zwar 41,4 Prozent der Unternehmen ihre Verwaltergebühr. Doch die pauschalen Regelsätze stiegen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,8 Prozent. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate von 1,4 Prozent sind sie somit real um 0,6 Prozent gesunken. Vom Aufwärtstrend, der sich noch in den Vorjahreserhebungen zeigte, ist in der aktuellen Erhebung nichts mehr zu sehen. Das wirkt sich auch auf den Langfristvergleich aus: So ist seit 2010 nur noch ein inflationsbereinigter Anstieg um 1,5 Prozent festzustellen.
Die Branche sollte zukünftig stärker als bisher in ihre Vergütung einpreisen, dass Digitalisierung, Weiterbildung, Personal und gesetzgeberischer Anspruch keine Selbstläufer sind. Wer zukünftig „seinen“ Gemeinschaften dies nicht vermitteln kann, wird am Ende weder im Wettbewerb bestehen, noch dem Anspruch der Eigentümer gerecht werden.
Maren Herbst


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