Das Ankommen leichter machen
Das Ende Juni 2023 beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erscheint in der Theorie als großer Wurf: Neben einer „Chancenkarte“ für arbeitswillige Einwanderer nach dem Vorbild Kanadas, sollen Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot haben, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können. Zudem dürfen hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland außer Ehepartner und Kinder auch Eltern und Schwiegereltern mitbringen, wenn für sie der Lebensunterhalt gesichert ist.
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Dagmar Hotze

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