WEG-Kredit für bauliche Maßnahmen

Das müssen Verwaltungen bei der Beschlussfassung beachten

Wenn eine Eigentümergemeinschaft eine umfangreiche bauliche Maßnahme durchführen will, ist oft ein WEG-Kredit Teil des Finanzierungskonzeptes. Die Aufnahme eines langfristigen, hohen Darlehens kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Dabei müssen jedoch einige Besonderheiten beachtet werden.

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Bei der Abstimmung der Eigentümerversammlung über einen Kredit müssen Laufzeit und Konditionen und Ratenhöhe vollkommen transparent sein. Bild: MoiraM / stock.adobe.com
Bei der Abstimmung der Eigentümerversammlung über einen Kredit müssen Laufzeit und Konditionen und Ratenhöhe vollkommen transparent sein. Bild: MoiraM / stock.adobe.com

Rund 88 Prozent der Wohnungseigentümer und Verwaltungen sind zu Investitionen bereit; auch die prinzipielle Bereitschaft, einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn bis 15 Jahren aufzunehmen, ist bei rund 60 Prozent gegeben. Das sind zwei zentrale Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des EU-Projektes GREEN Home.

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Eva Kafke

Eva Kafke
Fachautorin

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Artikel Das müssen Verwaltungen bei der Beschlussfassung beachten
Seite 16 bis 18
10.1.2025
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