Datenschützer schauen ganz genau hin
Die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Hürden für die Herstellung, die Installation und den Betrieb von intelligenten Energieverbauchsmessstationen sind hoch. Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen haben Datenschützer von Anfang an Bedenken angemeldet und strikte Mechanismen gegen den Missbrauch persönlicher Daten angemahnt. Denn mithilfe der von Smart Metern gesammelten Daten lassen sich Nutzungsprofile einzelner Personen erstellen. Auf der Grundlage des Stromverbrauchs lässt sich detailliert darstellen, wann ein Verbraucher zu Bett geht, wann er seine Mahlzeiten zubereitet, wie häufig er seine Waschmaschine nutzt und wann er außer Haus ist.
Nach Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz birgt der „Einsatz intelligenter Zähler das Risiko, dass der Nutzen für die Sicherstellung der Energieversorgung auf Kosten des Schutzes der Privatsphäre erbracht wird. Da eine sekundengenaue Verbrauchserfassung technisch möglich sei, könnten differenzierte Nutzungsprofile erstellt werden. Der Detaillierungsgrad berge ein hohes Ausforschungspotenzial der Lebensgewohnheiten. In Zeiten von Big Data könne eine Verknüpfung solcher Profile mit anderen personenbezogenen Profilen, etwa aus sozialen Netzwerken, Dritten ungeahnte Verwertungsmöglichkeiten erschließen.
Vor diesem Szenario ist für den Datenschützer des Bundes klar, dass ein datenschutzkonformes Konzept für die neuen Messtechniken unverzichtbar sei, wenn der gläserne Energieverbraucher vermieden werden soll. Auch Fragen der IT-Sicherheit, das heißt die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Manipulationssicherheit der Messeinrichtungen, seien von erheblicher Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken bis hin zu systematischen Hackerangriffen auf die Energieversorgungsnetze dürften nicht unterschätzt werden. In der Vergangenheit hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte im parlamentarischen Raum sowie beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für eine datenschutzfreundliche Informationsverarbeitung beim Smart Metering eingesetzt.
Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat daher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) Anforderungen für vertrauenswürdige Produktkomponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul) und deren sicheren IT-Betrieb formuliert. Die Einhaltung der Vorgaben werden im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens durch das BSI überprüft. Entwickelt wurden ein Schutzprofil für ein Smart Meter Gateway sowie die Technische Richtlinie BSI TR-03109 für die neue Mess- und Steuerungstechnologie. Das Messstellenbetriebsgesetz beinhaltet genaue Regeln zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Smart Metering und orientiert sich an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Zweckbindung, der Datensparsamkeit sowie Verpflichtungen zur Anonymisierung und Pseudonymisierung.
Eingebunden in die Entwicklung waren verschiedene Verbände aus den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnik, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Bundesnetzagentur und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Redaktion (allg.)
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