Editorial

Implosion des Neubaus macht Gelder frei für die Sanierung

Es ist schon beeindruckend, was sich zum Beispiel die LEG in Sachen serielle Sanierung nach dem Energiesprong-Prinzip vorgenommen hat. 19 Gebäude aus den 1950er-Jahren werden durch den Einsatz von vorgefertigten Fassadenelementen und Haustechnikmodulen zu 100 Prozent dekarbonisiert. Das Ertüchtigen der Gebäude von Effizienzklasse H auf A, so der Anspruch, soll innerhalb von drei Monaten Bauzeit erfolgen (Bericht ab Seite 20). An dem Sanierungsprojekt sind diverse Zulieferer beteiligt, die ihre Innovationen einbringen und ausprobieren.

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BILD: Adobestock/ my_stock
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Während der BIM-Tage vom 9. bis12. Oktober holt die IVV-Redaktion Praktiker und Experten für das serielle Sanieren auf die Bühne im AXICA. Motto der Veranstaltung: „Let’s built together – für ein echtes digitales Miteinander am Bau“ (Programmdetails und ein Gutschein-Code für Gratistickets auf Seite 12).

Es scheint, dass sich das serielle Sanieren – auch dank attraktiver Bonus-Förderung im Rahmen der BEG – nun endlich zu einem eigenen Markt entwickelt. Begünstigt auch durch den Zusammenbruch des Wohnungsneubaus und die Verlagerung von Investitionsgeldern hin zu Instandhaltung und Sanierung. Was die Neubauaktivitäten der Wohnungswirtschaft angeht, könnte die Stimmung kaum schlechter sein. Die Redaktion hat Stimmen aus Landesverbänden, dem GdW und aus Unternehmen zusammengetragen (Seiten 14 + 17).

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Da der Neubau nach einem rabiaten Zinsanstieg und nie dagewesener Teuerung bei Baustoffen praktisch abgewürgt ist, lässt sich das freiwerdende Geld möglicherweise in klimafreundliche Heizungssysteme investieren. Der Bundestag wird das sogenannte „Heizungsgesetz“ gleich nach der parlamentarischen Sommerpause debattieren. Angesichts des Kulturkampfes, der innerhalb der Ampelkoalition (zwischen Grünen und FDP) geführt wird, würde ich nicht auf die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im September wetten. Aber selbst wenn – der vorliegende Gesetzentwurf schafft vor allem lange Zeiträume für Investitionsentscheidungen. Der Druck ist aus dem Thema vollkommen heraus. Zum Beispiel, weil die kommunale Wärmeplanung Vorrang haben soll. Städte und Gemeinden sollen je nach Einwohnerzahl bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 Konzepte für den Fernwärmeausbau vorlegen. Erst nach der Veröffentlichung solcher Pläne, wird das GEG scharf geschaltet (die wesentlichen Regelungen der Gesetzentwürfeauf den Seiten 24 + 26).

Ans Parlament überwiesen hat das Bundeskabinett jüngst auch das „Solarpaket“, ein Bündel an Maßnahmen zum Ausbau der Solarstromproduktion. In diesem Paket finden sich Erleichterungen für die Inbetriebnahme von Balkonsolaranlagen durch private Verbraucher. Wenn sich hier ein Baumarkt-Massengeschäft entwickelt, kommt etwas zu auf Vermieter und Verwalter. Im Wohnungseigentumsgesetz und im Mietrecht sollen Steckersolaranlagen als privilegierte bauliche Maßnahme aufgenommen werden. Somit hätten Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf den Betrieb eines privaten Kleinstkraftwerkes (unser Rechtsexperte auf Seite 44). Es bleibt allerdings dabei, dass Miteigentümer über die Art der baulichen Veränderung (das „Wie“) in einem Beschluss entscheiden müssen. Dabei muss es um die Sicherheit der elektrischen Anlage gehen. Verbraucher können ihr Kraftwerk selbst anschließen, sie müssen keinen Elektriker hinzuziehen. Verwaltungen sollten allerdings darauf bestehen.

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur

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Artikel Implosion des Neubaus macht Gelder frei für die Sanierung
Seite 3
4.9.2023
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