Immobilien zukunftsfähig gestalten

Ladelösungen für das Mehrparteienhaus

Über die Hälfte der Menschen mit Wohnungseigentum sind 60 Jahre und älter. In vielen Mehrfamilienhäusern, die in den 60er- und 70er-Jahren erbaut wurden, wird bis 2030 der Generationenwechsel stattfinden. Nach den Babyboomern zieht hier die nächste, teilweise auch übernächste Generation ein.

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Ja, wo ist sie denn, die nächste Elektroladestation? Elektrisch fahren funktioniert nur, wenn man zu Hause laden kann. Bild: Adobestock/Mpix-Foto
Ja, wo ist sie denn, die nächste Elektroladestation? Elektrisch fahren funktioniert nur, wenn man zu Hause laden kann. Bild: Adobestock/Mpix-Foto

Beim Thema Mobilität verfügen jüngere Menschen über andere Bedürfnisse als ihre Eltern und Großeltern. Für viele von ihnen stehen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Fokus. Deshalb gehören Carsharing-Konzepte und mittlerweile auch Elektroautos zum Standard dieser Generation. Offensichtliche Folge davon ist der Boom der Elektromobilität in Deutschland.

Deren Attraktivität hängt in starkem Maße davon ab, wie einfach man sein Auto im Alltag laden kann. Der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur erfolgt nicht schnell genug. Glück hat, wer über eine eigene Wallbox verfügt.

Wer als Eigentümer sein Mehrparteienhaus zukunftsfähig gestalten will, sollte – nicht nur von Gesetzes wegen – entsprechende Ladelösungen vorsehen.

Der Energiedienstleister Brunata-Metrona hat diesen Bedarf erkannt und unterstützt mit seinem Tochterunternehmen cowelio Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Ladeinfrastruktur. Deren Anforderungen an Ladelösungen unterscheiden sich grundlegend von den Bedürfnissen im Einfamilienhaus.

Zukunftssicher planen

Neben Robustheit und Stabilität sollte eine Ladelösung im Mehrparteienhaus ohne größere Investitionen auf weitere Stellplätze erweiterbar sein: Bereits bei der Planung der ersten Wallbox sollte ein Konzept für den Anschluss weiterer Wallboxen erstellt werden. Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass mit der Zeit weitere E-Mobilisten dazukommen und die Kapazitätsgrenze des Hausanschlusses schnell erreicht ist. Hier empfiehlt es sich, bereits von Anfang an in Ladelösungen zu investieren, die in ein Lastmanagementsystem eingebunden werden können.

Zudem sollte man sich bereits im Rahmen der Planung Gedanken über die spätere Nutzung der Ladesäule und die Abrechnung des Ladestroms machen: In gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen oder Außenstellplätzen sollte es möglich sein, die Nutzung der Ladesäulen so einzuschränken, dass diese nur von berechtigten Personen genutzt werden können. Hierfür muss die Ladesäule die Authentifizierung berechtigter Personen z. B. über RFID oder Nutzer-App ermöglichen. Die Freischaltung der Ladevorgänge erfolgt dabei in der Regel über ein angeschlossenes Back-End-System, das mit der Ladesäule kommuniziert. Hierfür ist unter anderem wichtig, dass die Ladesäule über eine integrierte SIM-Karte oder LAN-Verbindung verfügt und dieselbe „Sprache“ bzw. dasselbe Kommunikationsprotokoll beherrscht wie das Back-End-System.

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Verantwortlichkeiten und Abrechnung klären

Mit Blick auf Stromlieferung und Abrechnung sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen: Während im Einfamilienhaus die Stromversorgung für die Ladelösung meist über den „normalen“ Haushaltszähler gemessen und über den allgemeinen Stromliefervertrag mit abgerechnet wird, ist es in Mehrparteienhäusern häufig sinnvoll, die Stromversorgung der Elektrofahrzeuge über einen eigenen „E-Mob-Zähler“ laufen zu lassen. Um die Ladungen mit den Nutzern direkt abzurechnen, muss die Ladelösung über einen MID-konformen oder – im Falle wechselnder Nutzer – über einen eichrechtskonformen Zähler verfügen. Die Messwerte können nutzerscharf in ein Back-End übertragen, dort gespeichert und zum Beispiel monatlich zur Verfügung gestellt oder direkt mit dem Nutzer abgerechnet werden. (Standard-)Wallboxen für das Einfamilienhaus verfügen häufig nicht über MID- oder eichrechtskonforme Zähler und sind somit ungeeignet.

Auch mit Blick auf den Betrieb und die Abrechenbarkeit der Ladevorgänge sind weitere Fragestellungen zu beantworten: Wer übernimmt die Rolle des Betreibers? Wie erfolgen Updates an der Software der Wallbox? Wie können Störungen erkannt bzw. systemisch aus der Ferne behoben und notfalls eine Entstörung vor Ort beauftragt werden? Wie kann eine Wartung sichergestellt und dokumentiert werden?

Letztlich gibt es auch mit Blick auf die Finanzierung der Wallboxen im Vorfeld der Beschaffung weitere Fragen zu klären. Deren Antworten variieren je nach Objekt und Eigentümerstruktur. Eine strukturierte Analyse und Planung – ggf. mit Unterstützung eines Dienstleisters – hilft, die Komplexität der E-Mobility zu reduzieren und das Objekt zukunftsfähig und attraktiv für die nächste Generation zu gestalten.

Dirk Giebels

Dirk Giebels
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Artikel Ladelösungen für das Mehrparteienhaus
Seite 41
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