E-Mobilität

Leitfaden erklärt Schritt für Schritt den Weg zur Ladelösung im Mehrparteienhaus

Viele Mieter:innen und Eigentümer:innen besitzen ein E-Auto. Die Nachfrage nach Lademöglichkeiten in Wohngebäuden wächst. Vermieter- und Verwalter:innen haben den Einbau von Ladeinfrastruktur auf der Agenda. Konkrete Hilfestellungen für die technischen, rechtlichen und planerischen Aspekte bietet die neue Publikation der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur – zum Herunterladen, kostenlos.

Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in oder an Mehrparteienhäusern enthalten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. Wohnungseigentums- gesetz (WEG) wichtige gesetzliche Regelungen. Das BGB regelt die Rechte und Pflichten von Miteigentümer:innenn sowie jene von Vermieter:innen und Mieter:innen. Bild. Pixabay/ mohamed_hassan
Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in oder an Mehrparteienhäusern enthalten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. Wohnungseigentums- gesetz (WEG) wichtige gesetzliche Regelungen. Das BGB regelt die Rechte und Pflichten von Miteigentümer:innenn sowie jene von Vermieter:innen und Mieter:innen. Bild. Pixabay/ mohamed_hassan

In Deutschland gibt es 21 Mio. Mehrparteienhäuser, in denen sich ca. 54 % aller Wohnungen befinden. Zu diesen Häusern gehören Hochrechnungen zufolge ca. 8,9 Mio. Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums, was das hohe Potenzial für zu errichtende Ladeinfrastruktur und den hohen Ladebedarf in dichtbesiedelten Gebieten zeigt. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist – verglichen mit anderen Gebäudesegmenten, beispielsweise Einfamilienhäusern – mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Der Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur richtet sich an Verwalterinnen und Verwalter von Mehrparteienhäusern, an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an Mietvertragsparteien.

Ab Ende Mai 2026 muss die Installation von Ladeinfrastruktur mitberücksichtigt werden 

Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen muss im Zuge der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ab Ende Mai 2026 ohnehin die Installation von Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden.* 

Durch eine fachgerechte Planung und die Grundinstallation einer intelligenten, ausbaufähigen Ladeinfrastruktur ist eine langfristige Nutzungsdauer der Investitionen von über 20 Jahren gewährleistet, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Ladeinfrastruktur durch technologischen Fortschritt veraltet.

Der Leitfaden beinhaltet einen rechtlichen und einen technischen Teil

Im rechtlichen Teil geht es zunächst um zivilrechtliche Bestimmungen für die Errichtung privater Ladeinfrastruktur, wobei nacheinander Eigentümerinnen und Eigentümer in Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (auch: Wohnungseigentümergemeinschaften), Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer in Bruchteilsgemeinschaften, Mieterinnen und Mieter und schließlich die Rolle der Verwaltungen thematisiert werden.

Sodann wird auf öffentlich-rechtliche Bestimmungen eingegangen, untergliedert in das Baurecht, die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sowie das Energie- und das Steuerrecht.

Der technische Teil bietet einen Überblick über die technischen Aspekte, die bei der Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern berücksichtigt werden sollten. Er behandelt die Bedarfsermittlung, die Berechnung des Leistungsbedarfs, die Auswahl geeigneter Ladestationen, die Integration in die bestehende Elektroinstallation sowie das Lastmanagement zur Vermeidung von Stromnetz- oder Hausanschlussüberlastungen.

Zudem werden die Einbindung anderer Erzeuger und Verbraucher elektrischer Energie in das Gesamtsystem sowie Möglichkeiten der Abrechnung und Steuerung der Ladeinfrastruktur thematisiert. Wichtige Aspekte wie die Zugänglichkeit der Ladestationen für verschiedene Nutzergruppen und die dafür erforderlichen baulichen Anforderungen werden ebenfalls erläutert.

Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH

Den 43-seitigen Leitfaden können Sie sich unten herunterladen (PDF, kostenlos)

Fußnote:
* vgl. Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
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