Wohnen im Eigentum positioniert sich

Mehr Verwalterbefugnisse? Geht gar nicht!

Die vom Bundesjustizministerium angestrebte Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes soll Verwaltern mehr Entscheidungsbefugnisse geben. Für den Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) ein „No-Go“. Eine Online-Umfrage unter 3.500 Eigentümern zeigt ein tiefes Misstrauen gegen selbständig handelnde Hausverwalter.
1105
Der Hausverwalter als Manager der WEG – für die meisten Eigentümer ein rotes Tuch. Bild: stokkete/stock.adobe.com
Der Hausverwalter als Manager der WEG – für die meisten Eigentümer ein rotes Tuch. Bild: stokkete/stock.adobe.com

Grundlage für die derzeitige Reformdebatte bildet der im Juni veröffentlichte Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese empfiehlt unter anderem, die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse von Verwaltern deutlich zu erweitern. So sollten diese in Zukunft eigenverantwortlich über Maßnahmen entscheiden können, bei denen die Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht notwendig erscheint. Ein Verwalter, der wie der Geschäftsführer einer GmbH auftritt? Das wäre für die Eigentümer-Interessenvertretung WiE ein „Systemwechsel“. Der Verein erkennt großen Reformbedarf, spricht von „Ärger und Leidensdruck der Verbraucher“ und sucht nach Wegen, den „Tanker WEG“ wieder flott zu bekommen. Es gebe zu viele Eigentümergemeinschaften, die manövrierunfähigen Tankern glichen. In einer Pressemitteilung des WiE heißt es weiter: „Da die Rahmenbedingungen nicht stimmen, kommt es zu Vermögens- und Wertverlusten, zu nerven- und geldzehrenden Streitereien und zu Sanierungsstaus.“

Für Wohnen im Eigentum kann die Richtung der WEG-Reform nur in eine Richtung zielen: Mehr direkte Kontrolle und Sanktionsinstrumente der Eigentümer gegenüber dem Verwalter.

Auf einer Podiumsveranstaltung des WiE in der Berliner Humboldt-Universität hatte Vereinsvorstand Gabriele Heinrich in ihrem Schlusswort die Frage gestellt: „Was lässt sich tun gegen Verwalter, die untätig sind, Beschlüsse nicht umsetzen, Kosten verursachen, nicht informieren, intransparent handeln?“. Antworten geben jetzt die rund 3.500 Eigentümer, die sich an der Onlinebefragung beteiligt haben.

Mit jeweils über 90 Prozent Zustimmung hätten die Umfrage-Teilnehmer Kernforderungen von WiE bestätigt:

  • Wohnungseigentümer wollen keinen größeren Handlungsrahmen für Verwalter.
  • Sie wünschen sich ein Recht auf Auskünfte auch außerhalb der Eigentümerversammlung.
  • Sie fordern die Einführung gesetzlicher Vorgaben zur Jahresabrechnung.
  • Gefordert wird eine umfassende Informationspflicht vor einer eventuellen WEG-Kreditaufnahme.
  • Man will nicht länger gezwungen sein, zur Konfliktlösung immer nur vor Gericht zu ziehen.

Geschäftsführerähnliche Positionen sind für Wohnen im Eigentum ein „No-Go“. WiE stellt sich diesem Ansinnen entgegen, weil damit nicht nur die Entscheidungsrechte der Wohnungseigentümer reduziert, sondern zugleich ihre Risiken deutlich erhöht würden. In der Online-Umfrage haben sich 94 Prozent gegen einen größeren Handlungsrahmen für Verwalter gestellt.

Trennung von Verwaltern soll einfacher werden

Eine so hohe Ablehnungsquote erklärt WiE damit, dass es in der Praxis an qualifizierten Verwaltungen fehle. Folgerichtig möchten sich 95 Prozent der Befragten einfacher von unqualifizierten Verwaltungen trennen können. WiE fordert, weitere wichtige Gründe für die Abberufung ins WEG-Gesetz aufzunehmen. Bisher sei dort nur die nicht ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung genannt. Eine Abberufung müsse auch für folgende, in der Praxis häufige Fälle gesetzlich legitimiert werden:

  • bei Führung von WEG-Konten als Treuhandkonten oder Geschäftskonten mit dem Verwalter als Kontoinhaber,
  • bei schuldhaft nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erstellter Jahresabrechnung,
  • bei Nichtkorrektur einer gerichtlich aufgehobenen Jahresabrechnung innerhalb von zwei Monaten,
  • wenn Eigentümern Einsicht in Unterlagen verweigert oder sie behindert wird und
  • wenn die aktuelle Eigentümerliste einem Eigentümer auf dessen Anforderung hin nicht herausgegeben wird.

Die ehrenamtlichen Verwaltungsbeiräte, die nach jetziger Gesetzeslage lediglich unterstützende Funktion für den Verwalter haben, möchte eine große Mehrheit aufwerten zum Kontrollgremium für Haushaltsfragen. 81 Prozent stimmen der Forderung zu, dass der Beirat als Kontrollorgan der Verwaltung festgeschrieben werden müsse. 88 Prozent wollen, dass der Beirat die WEG-Gelder durch Einsichts- und Auskunftsrechte kontrollieren kann. Wohnen im Eigentum hat seine Stellungnahme zur Reform bei parlamentarischen Anhörungen eingereicht, ist sich aber offenbar unsicher über die eigene Wirkmächtigkeit. Geradezu beschwörend der Appell an die Mitglieder: „Das WEG ist Ihr Gesetz, also überlassen Sie die Diskussion nicht den Juristen, Verwaltern, Maklern und Politikern!“

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen234.74 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Mehr Verwalterbefugnisse? Geht gar nicht!
Seite 23
4.3.2024
Editorial
Seit Monaten steckt die gesetzliche Zulassung der rein virtuellen Wohnungseigentümerversammlung in der parlamentarischen Beratungsschleife. Die Zulassung der rein virtuellen Eigentümerversammlung ist...
29.7.2021
Entwurf der Prüfungsverordnung
Das WeMOG gibt Wohnungseigentümern das Recht auf einen zertifizierten Verwalter. Jetzt liegt eine Prüfungsverordnung über den Sachkundenachweis im Entwurf vor. Das zuständige Bundesjustizministerium...
4.9.2023
Wohnen im Eigentum spricht von „Spaltung“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum ruft seine Mitglieder zum Protest gegen die Möglichkeit der rein virtuellen Eigentümerversammlung auf. Gegen entsprechende Pläne des Justizministeriums...
28.2.2022
Verwalter Qualifizierung
"Ist mein Fachwissen nicht genug?" Viele Verwalter haben jetzt Fragen zum "Zertifizierten Verwalter". Ihre Fchzeitschrift klärt auf: in einer Serie im Heft und in halbstündigen Online-Treffs, die...
3.4.2023
GEG-Novelle: Austausch von Etagenheizungen in WEGs
Alle reden vom geplanten Verbot für Öl- und Gasheizung ab 2024. Doch der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz sieht auch umfangreiche zusätzliche Pflichten für WEG-Verwalter vor. Muss in Zukunft...