Neue Förderrichtlinie verringert Attraktivität von Pelletheizungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat die technischen Mindestanforderungen erhöht, die Fördersätze reduziert und zudem die Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage zur Pflicht gemacht.
Anlageneffizienz: Seit dem 1. Januar 2023 gelten erhöhte Anforderungen an die Anlageneffizienz. Biomasseheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent (zuvor: 78 Prozent) aufweisen, automatisch beschickt und mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung versehen sein.
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Eva Kafke
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