Energetische Sanierung von Gebäuden

Neue Förderrichtlinie verringert Attraktivität von Pelletheizungen

In Mehrfamilienhäusern haben sich Holzpelletheizungen als Ersatz für Öl- oder Gas-Zentralheizungen in den vergangenen Jahren etabliert. Doch mit den zum Jahreswechsel in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinien hat dieses Heizungssystem deutlich an Attraktivität verloren.

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Das Heizen mit Holzpellets gilt als CO2-neutral, verursacht allerdings Feinstaubbelastungen. Die Förderung von Pelletheizanlagen ist ab sofort an schärfere Bedingungen geknüpft. Bild: Fotolia / Puhimec
Das Heizen mit Holzpellets gilt als CO2-neutral, verursacht allerdings Feinstaubbelastungen. Die Förderung von Pelletheizanlagen ist ab sofort an schärfere Bedingungen geknüpft. Bild: Fotolia / Puhimec

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat die technischen Mindestanforderungen erhöht, die Fördersätze reduziert und zudem die Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage zur Pflicht gemacht.

Anlageneffizienz: Seit dem 1. Januar 2023 gelten erhöhte Anforderungen an die Anlageneffizienz. Biomasseheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent (zuvor: 78 Prozent) aufweisen, automatisch beschickt und mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung versehen sein.

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Eva Kafke

Eva Kafke

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Artikel Neue Förderrichtlinie verringert Attraktivität von Pelletheizungen
Seite 22 bis 23
18.10.2021
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