Soll eine PV-Anlage zur Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen, ist dessen Strombedarf, mitunter aber auch dessen Bedarf an Heizwärme entscheidend. Eine komplette Stromversorgung eines mehrstöckigen Wohngebäudes mit einer eigenen PV-Anlage wird aber generell nicht möglich sein. Dazu ist die Dachfläche zu begrenzt und der jahreszeitliche Bedarf an elektrischer Energie im Vergleich zum Produktionspotenzial deutlich verschoben – im Winter, wenn die PV-Anlage eben weniger oder gar kein Strom liefert, herrscht der größte Bedarf an elektrischer Energie. im Sommer ist es genau andersherum. Lösen kann man dies derzeit nur mittels spezieller Verträge, die von einigen Energiedienstleistern angeboten werden. Dabei wird im Sommer der überschüssige PV-Strom abgenommen und im Winter die Fehlmenge ausgeglichen. Im Winter herrscht auch deswegen ein höherer Strombedarf, weil durch die Heizung die Umwälzpumpen im System hohe Laufzeiten haben. Das neue EEG ermöglicht es zudem, dass überschüssiger PV-Strom via Heizstab, also einer Stromdirektheizung, für Wärmeenergie verwendet werden darf. Dazu wird der Heizstab direkt in den Pufferspeicher integiert und automatisch angesteuert, wenn überschüssiger PV-Strom zur Verfügung steht. Bei der Planung sollte unabhängig davon überprüft werden, inwieweit ein Batteriespeicher sinnvoll ist, um eine gewisse Abfederung der Diskrepanz zwischen Stromproduktion und -bedarf im Tagesverlauf auszugleichen. Denn hier gibt es eine Verschiebung: Der meiste Strom wird in der Mittagszeit produziert, wenn der Bedarf am geringsten ist. Hingegen werden morgens und abends die Lastspitzen beim Stromverbrauch erreicht, wenn die Stromproduktion noch oder schon wieder sehr gering ist. Ohne Speicher würde der Strom nach derzeitigen technischen Möglichkeiten aus einer eigenen PV-Anlage für 8 bis 10 Cent je kWh produziert, mit Speicher etwa für 20 Cent. Statt 30 Prozent Eigenverbrauch sind dann aber etwa 60 Prozent möglich, wobei man wieder die Einsparungen beim Netzbezug gegenrechen müsste. Aktuell diskutiert wird eine Planungspflicht für PV-Anlagen bei Neubauten, auch Solarpflicht genannt – und zwar für Ende des Jahres 2021. Ob diese kommt, insbesondere nach der Bundestagswahl im September dieses Jahres, ist aber vollkommen offen. Allerdings liegt das Baurecht hierzu bei den Ländern – und von denen planen immer mehr eine solche Pflicht oder setzen sie bereits um.
Redaktion (allg.)
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