Welche Entlastungen wird es geben?
Geplant sind Obergrenzen für den Preis von Erdgas (7 bzw. 12 Cent je kWh), Wärme (7,5 bis 9,5 Cent je kWh) und Strom (40 bzw. 13 Cent je kWh). Profitieren sollen alle Erdgas-, Wärme- und Stromkunden, egal ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Auch Betreiber von KWK-Blockheizkraftwerken werden begünstigt. Wer andere Energiequellen wie Heizöl oder Holzpellets nutzt, bleibt zunächst außen vor. Für diese Brennstoffe ist aber eine gesonderte Entlastungsregelung geplant.
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Sven R. Griem
Dennis Kümmel
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