Jahrzehntelange Duldung führt nicht zu Wegerecht

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er die Nutzung des Weges einstellen. Zwei Nachbarn stritten sich nach Jahrzehnten ohne größere Probleme um das Wegerecht, das durch ein Grundstück führte. Einer von beiden verwies darauf, dass er auf diese Zufahrt zu seinen (baurechtlich nicht genehmigten) Garagen angewiesen sei und dem ja auch über einen denkbar langen Zeitraum nicht widersprochen worden sei.

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Artikel Jahrzehntelange Duldung führt nicht zu Wegerecht
Seite 48
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