Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Anwohner des Großflughafens BER Berlin-Brandenburg beanspruchte Schallschutz für seinen fast 25 Jahre alten Wintergarten. Der Raum werde von seiner Familie zu Wohnzwecken genutzt, argumentierte er. Das Anwesen liege innerhalb des für den Flughafen festgesetzten Tag- und Nachtschutzgebietes.
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