Steuern

Kein Grundsteuererlass bei geringen Anstrengungen

Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist ein Erlass der Grundsteuer durch die Finanzverwaltung möglich – etwa dann, wenn eine Immobilie kaum Mieteinnahmen einbringt. Diese Möglichkeit entfällt allerdings, wenn die Ursache durch zurechenbares Verhalten der Eigentümerin herbeigeführt wurde.

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Der Fall: Die Eigentümerin einer Immobilie (Hausmeisterwohnung und mehrere Gewerbeeinheiten) erzielte einen denkbar schlechten Ertrag für ihr Objekt – nämlich nur 600 Euro Kaltmiete im Monat. Deswegen begehrte sie einen Grundsteuererlass, der ihr vom Fiskus allerdings verwehrt wurde. Die Begründung dafür: Sie habe sich nicht nachhaltig genug um eine Vermietung bemüht.

Zum Beispiel hätte sie mehr, auch überregionale Anzeigen schalten müssen, um auf ihr Mietangebot aufmerksam zu machen. Zwar sei es grundsätzlich denkbar, bei schlechten Mieteinnahmen die Grundsteuer teilweise zu erlassen, doch hier entfalle diese Möglichkeit.

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Redaktion (allg.)

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Artikel Kein Grundsteuererlass bei geringen Anstrengungen
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