Eigentümerversammlungen mit digital zugeschalteten Teilnehmern

Mitbestimmung vom Sofa aus

Viele Verwalter haben vor hybriden Eigentümerversammlungen nach dem neuen WEMoG großen Respekt. Hilfreich ist es, bei der Beschlussfassung einer Hybridversammlung zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Zudem ist es ratsam, einen Mitarbeiter an seiner Seite zu haben.

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Bild: AlenKadr/stock.adobe.com
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Viele Verwalter konnten das Thema Hybridversammlung in den zurückliegenden beiden Jahren der Corona-Beschränkungen umschiffen. Über viele Monate hinweg gab es nur eingeschränkte Möglichkeiten, den nötigen Grundsatzbeschluss für diese Art von Eigentümerversammlungen zu treffen. Das ist inzwischen mit dem Wegfall fast aller Pandemie-Einschränkungen anders. Was Verwalter beim Vorbereiten und Ausrichten von Hybridveranstaltungen beachten sollten.

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Kai-Peter Breiholdt

Kai-Peter Breiholdt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner bei Breiholdt Rechtsanwälte

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Artikel Mitbestimmung vom Sofa aus
Seite 44 bis 45
5.9.2024
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