Minderungsansprüche

Schimmel als Grund für eine Mietminderung

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Das Lüftungsverhalten in einer Wohnung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob Schimmel entstehen kann oder nicht. Deswegen kann ein Eigentümer von Mietern verlangen, dass sie sich entsprechend verhalten. Was aber ist, wenn der Eigentümer in einem von ihm verteilten Informationsblatt keine angemessene Empfehlungen zum Lüften gibt? Dann begründet das laut Landgericht Berlin bei Schimmelbefall Minderungsansprüche des Mieters in Höhe von 25 Prozent.

LG Berlin

Urteil vom 06.04.2021

Az.: 67 S 358/20

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Redaktion (allg.)

AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen471.25 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schimmel als Grund für eine Mietminderung
Seite 49
28.4.2023
Entwicklung geht hin zu smarten Fenstern
Smarte Fenster versprechen mehr Komfort, Sicherheit und weniger Energieverbrauch. Welche Möglichkeiten bieten smarte Bauelemente und was sind die aktuellen Entwicklungen und Trends?
4.10.2022
Mietverhältnis | Lärmbelästigung
Der BGH hat in den letzten Jahren die Frage, was ein Mieter an Beeinträchtigungen von einem Nachbargrundstück hinnehmen muss, an die Frage angenähert, was der jeweilige Eigentümer an Einwirkungen von...
26.2.2021
Wärmerückgewinnung in der Wohnungslüftung
Die Nutzung von Abwärme aus dem Wohnraum, in dem sie kontinuierlich entsteht, sollte Standard sein. Doch das ist sie keineswegs. Millionen Lüftungsanlagen blasen Wärmeenergie sinnlos aus Gebäuden.
21.7.2022
Es gibt zahlreiche Mietrechtsurteile, die sich um die Minderung der Miete drehen. Meist beanstanden Mieter:innen einen Mangel an der Mietsache. Wenn ein Mangel besteht, ist die Mietminderung oft nur...