Das Lüftungsverhalten in einer Wohnung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob Schimmel entstehen kann oder nicht. Deswegen kann ein Eigentümer von Mietern verlangen, dass sie sich entsprechend verhalten. Was aber ist, wenn der Eigentümer in einem von ihm verteilten Informationsblatt keine angemessene Empfehlungen zum Lüften gibt? Dann begründet das laut Landgericht Berlin bei Schimmelbefall Minderungsansprüche des Mieters in Höhe von 25 Prozent.
Redaktion (allg.)

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