Urteil des BGH

Verkauf einer Immobilie vor der Scheidung?

Trennen sich Eheleute, sollten sie während des Scheidungsverfahrens auch regeln, ob sie eine gemeinsame Immobilie veräußern oder einer von ihnen sie übernimmt. Werden sie sich nicht einig, kann ein Ehegatte unter engen Voraussetzungen bereits während der Trennungszeit eine Zwangsversteigerung der Immobilie gegen den Willen der Partnerin bzw. des Partners durchführen. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof gefällt.

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Ein Ehepaar erwarb im Jahr 2017 ein Mehrfamilienhaus, das es mit seinen beiden Töchtern teilweise selbst nutzte und im Übrigen vermietete. Bereits im darauffolgenden Jahr zog der Mann aus und leitete die Scheidung ein. Da sich das Ehepaar über einen Verkauf der ihm gemeinsam gehörenden Immobilie auch drei Jahre nach der Trennung nicht einigen konnte, beantragte der Mann bereits vor Abschluss des Scheidungsverfahrens beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung. Dagegen wehrte sich die Frau gerichtlich, kam damit aber nicht durch.

Laut der Entscheidung des BGH ist eine Teilungsversteigerung während eines laufenden Scheidungsverfahrens nur zulässig, wenn die antragstellende Person dringend auf ihren Anteil am Veräußerungserlös angewiesen ist und die Interessen der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder nicht überwiegen. Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Im entschiedenen Fall wertete das Gericht die Interessen des Mannes höher. Dieser sei dringend auf den Erlös aus der Veräußerung angewiesen, da er von Sozialhilfe lebte und nicht in der Lage war, die auf der Immobilie abgesicherten Kredite zu bedienen. Dagegen würde für die Frau und die Kinder ein Umzug keine besondere Härte darstellen, zumal die Familie erst seit Kurzem im Familienheim lebte. Da die Eheleute schon länger als drei Jahre getrennt lebten, hatten sie auch genügend Zeit, sich auf eine Veränderung einzustellen.

BGH, Urteil vom 16.11.2022, Az.: XII ZB 100/22

Quelle: Wüstenrot & Württembergische AG

Die Dokumentation von Baufortschritt und -mängeln ist zeitaufwändig. Baudokumentations-Apps für Tablets oder Smartphones minimieren den Aufwand. Die Auswertungsmöglichkeiten sind auch für Hausverwalter interessant. Die IVV-Marktübersicht vergleicht die wichtigsten...

  

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen1.27 MB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Verkauf einer Immobilie vor der Scheidung?
Seite 48
16.1.2024
Zwangsversteigung Mehrfamilienhaus
Trennen sich Eheleute, sollten sie während des Scheidungsverfahrens auch regeln, ob sie eine gemeinsame Immobilie veräußern oder einer von ihnen sie übernimmt. Werden sie sich nicht einig, kann ein...
6.11.2023
Willkommenskultur von Wohnungsunternehmen
Zuwanderer treffen in Deutschland oft auf Hürden. Schon eine passende Wohnung zu finden ist je nach Region schwierig. Hinzu kommen nicht selten Barrieren auf der gesellschaftlichen Ebene. Wie können...
5.3.2025
Besteuerung
Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wiederverkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.
2.4.2025
Urteile
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich...
1.8.2023
Strategie zum Ausbau der Photovoltaik
Ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Stromversorgung, Vereinfachungen beim Mieterstrommodell und für den Betrieb von Balkonsolaranlagen – das sind zentrale Elemente der Photovoltaik-Strategie, die...