Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona

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Business People Meeting Conference Discussion Corporate Concept Bild: Adobestock/Rawpixel.com
Business People Meeting Conference Discussion Corporate Concept Bild: Adobestock/Rawpixel.com

1. Auch während der Corona-Pandemie hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf persönliche Teilnahme an der Eigentümerversammlung.

2. Beschlüsse einer sog. Ein-Mann-Versammlung sind nichtig, wenn den einzelnen Wohnungseigentümern die persönliche Teilnahme verwehrt wird.

3. Allein die Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus begründet keinen Anspruch auf Absage einer Wohnungseigentümerversammlung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

AG Hannover, Urteil vom 07.01.2021 – 481 C 5864/20

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Artikel Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona
Seite 35 bis 36
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