Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona

1106
Business People Meeting Conference Discussion Corporate Concept Bild: Adobestock/Rawpixel.com
Business People Meeting Conference Discussion Corporate Concept Bild: Adobestock/Rawpixel.com

1. Auch während der Corona-Pandemie hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf persönliche Teilnahme an der Eigentümerversammlung.

2. Beschlüsse einer sog. Ein-Mann-Versammlung sind nichtig, wenn den einzelnen Wohnungseigentümern die persönliche Teilnahme verwehrt wird.

3. Allein die Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus begründet keinen Anspruch auf Absage einer Wohnungseigentümerversammlung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona
Seite 35 bis 36
23.2.2023
WEG | Teilungsvereinbarung
In aller Regel enthalten die Teilungserklärungen Beschränkungen hinsichtlich der Personen, die als Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnehmen können.
25.8.2021
29. Deutscher Verwaltertag
Die Zukunft gestalten – so lautet das Motto des diesjährigen VDIV-Verwaltertages in Berlin. Gestaltung braucht Mut, und den beweist der Berufsverband mit einem ehrgeizigen Präsenz-Tagungsprogramm...
4.5.2021
Video-Konferenzsysteme
Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen machen neue Kommunikationsformen notwendig. Video-Konferenzsysteme ermöglichen einen multimedialen Austausch mit Mietern, Eigentümern oder Handwerkern. Was...
25.2.2022
Frist für den Zensus 2021: im Mai
Seit Jahresbeginn melden sich die Statistischen Landesämter bei Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen, denn bis spätestens 15. Mai müssen die Daten für den Zensus 2021 übermittelt werden. Die...
12.4.2022
Eines der unerfreulichsten und schwierigeren Probleme von Wohneigentümergemeinschaften und deren Verwalter sind Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer. Diese können kurzfristig zu...