Eine Kaution muss insolvenzfest angelegt werden
Mieter kann Herausgabe der Barkaution an Vermieter verlangen. LG Duisburg, Urteil vom 12. April 2021 – 13 S 106/20
Problemstellung
Veräußert der Vermieter nach Überlassung von Wohnraum an den Mieter das Mietobjekt, tritt der Erwerber nach § 566 Abs. 1 BGB in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein („Kauf bricht nicht Miete“). Nach § 566 a BGB gilt das entsprechend für die Kautionsvereinbarung. Dass der Erwerber von dem Voreigentümer die Herausgabe der Kaution verlangen kann, ist klar. Aber kann das auch der Mieter?
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