Corona-Pandemie

Kündigungsrecht aufgrund einer Betriebsschließung?

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 Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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1. Mietern und Pächtern, die ihre in Miet-/Pachträumen betriebenen Gewerbebetrieb aufgrund pandemiebedingter öffentlich-rechtlicher Maßnahmen des Staates schließen müssen, kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Miet-/Pachtvertrages zustehen.

2. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches außerordentliches Kündigungsrecht besteht, ist umstritten und bleibt bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung offen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

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Artikel Kündigungsrecht aufgrund einer Betriebsschließung?
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