Mietsicherheit und Bürgschaft

Mietkautionsversicherung ist vorzulegen

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Die Vorlage eines Versicherungsscheins über das Zustandekommen einer Mietkautionsversicherung stellt in der Regel keine vertragsgerechte Sicherheitsleistung dar, wenn die Mietvertragsparteien die Stellung einer Bürgschaft als Mietsicherheit vereinbart haben.

2. Der Versicherungsschein über eine Kautionsversicherung ersetzt in der Regel nicht die Bürgschaftsurkunde.

3. Der Vermieter kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein, wenn der Mieter die vereinbarte Mietsicherheit nicht rechtzeitig stellt.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Mietkautionsversicherung ist vorzulegen
Seite 53 bis 54
10.10.2022
Insolvenzverfahren im Wohnraumverhältnis
Derzeit schnellen die Nebenkosten massiv in die Höhe. Eine starke Inflation und explodierende Energiepreise machen Mietern und Vermietern Sorgen. Wenn Wohnungsmieter insolvent sind, stehen Themen wie...
25.2.2022
Grundstückskau
Grundstückskaufverträge enthalten oftmals auch Regelungen, die über die rein kaufrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinausgehen. Zu nennen sind zum Beispiel Wegerechte und...
5.2.2024
Sicherheit von Anlagen
Ab einer bestimmten Geschosshöhe sind Aufzüge im Wohnungsbau vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Komforts auch in anderen Wohnbereichen Aufzüge. Doch wer...
5.9.2024
Entwurf für Gebäudetyp E-Gesetz liegt vor
Wer in Zukunft ohne den Ballast Hunderter DIN-Normen einfacher und damit kostengünstiger bauen möchte, der soll das ohne das Risiko von Regressforderungen tun können. Das Bundesjustizministerium hat...