Baurecht

Bürgschaft auf erstes Anfordern und AGBs

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Der Bürge kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine Zahlung nur verweigern, wenn die Inanspruchnahme rechtsmissbräuchlich ist.

2. Die Inanspruchnahme ist rechtsmissbräuchlich, wenn die der Bürgschaftsgestellung zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist.

3. Der Bürge kann die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede auch dann einreden, wenn die Bürgschaft auf erstes Anfordern auf Initiative des Hauptschuldners übernommen wurde.

(Leitsätze des Bearbeiters)

OLG Celle, Urteil vom 10.10.2022 – 14 U 28/22

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Bürgschaft auf erstes Anfordern und AGBs
Seite 53 bis 54
25.2.2025
Vertragserfüllungssicherheit
Bauverträge sehen nicht selten komplexe Regelungen vor, die weit über die gesetzlichen bauvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das gesetzliche Bauvertragsrecht kennt mit Ausnahme für...
1.12.2023
Baurecht
In der überwiegenden Zahl der heute geschlossenen Bauverträge, so insbesondere bei Bauvorhaben, die den Neubau oder die Sanierung unter Beteiligung von Investoren zum Gegenstand haben, werden...
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts
Im Januar 2024 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin II ein Urteil veröffentlicht, das schnell als das Ende der Eigenbedarfskündigung gedeutet worden ist. Eine wirksame Kündigung, ein begründeter...
8.8.2025
Zweifel am Bauwillen und kein Bauland in Sicht
Der Bundestag hat vor der Sommerpause erstmals über den „Bau-Turbo“ debattiert. Ein plakativer Begriff für ein großes Gesetzespaket, das den Wohnungsbau kräftig anschieben soll. Es gibt viel Lob für...
11.8.2025
Liegen bei Dritten
1. Eigentümer haben gemäß § 18 Abs. 4 WEG auch Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen der GdWE, die sich bei Dritten (hier Steuerberater) befinden. Insoweit muss die GdWE notfalls die Unterlagen...