Ende des Mietverhälnisses

Streit um Räumungsvereinbarung

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 Bild: Adobestock/Joachim Lechner
Bild: Adobestock/Joachim Lechner

Ein gemeinsamer Irrtum der Parteien über den Fortbestand des Mietverhältnisses kann keine Geschäftsgrundlage sein.

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Artikel Streit um Räumungsvereinbarung
Seite 40
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