Ende des Mietverhälnisses
Streit um Räumungsvereinbarung
1106
29. Januar 2021, 12:53 Uhr
Ein gemeinsamer Irrtum der Parteien über den Fortbestand des Mietverhältnisses kann keine Geschäftsgrundlage sein.
BGH, Urteil vom 11. November 2020 – VIII ZR 191/18
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Artikel Streit um Räumungsvereinbarung
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