Vermieter trägt Risiko einer falschen Wohnflächenangabe im Mietvertrag
Problemstellung
Immer wieder stößt man auf Versuche von Vermietern, sich hinsichtlich der Flächenangaben im Mietvertrag einen größeren Spielraum zu verschaffen, indem die Flächenangabe im Mietvertrag sprachlich aufgeweicht wird. Dazu dient etwa eine Klausel, nach der die Höhe der Miete nicht mit der Wohnfläche zusammenhänge, die Fläche nur ungefähr angegeben werde etc. Das ist in aller Regel erfolglos. In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter versucht, die Flächenangabe im Mietvertrag durch den Zusatz „ca.“ in ihrer Bedeutung zu relativieren. Auch das blieb erfolglos.
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