Der Beklagte hatte von dem Kläger eine Wohnung in München gemietet. Hinsichtlich der Betriebskosten verwies der Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung. Sodann waren die einzelnen Kostenarten wie in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Weiter hieß es:
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
◂ Heft-Navigation ▸