Hauseigentümer als Stromunternehmer

Bei intensiver Planung rechnet sich der Aufwand. Haus & Grund Rheinland informiert über die wichtigsten Regelungen.

Gewonnene Solarenergie wird in der Regel nicht nur zum Eigenbedarf genutzt, Foto: pixelio.de/R.-B
Gewonnene Solarenergie wird in der Regel nicht nur zum Eigenbedarf genutzt, Foto: pixelio.de/R.-B

Die gewonnene Solarenergie wird in der Regel nicht nur zum Eigenbedarf genutzt. Der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die Solarstromerzeugung stellt dadurch rechtlich eine unternehmerische Tätigkeit dar. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel jedoch nicht nötig. Da hier die Finanzämter nicht einheitlich entscheiden und es sich um Gewerbe- und nicht um Finanzrecht handelt, hilft hier das örtliche Ordnungsamt weiter. Lehnt die Gemeinde eine solche Gewerbeanmeldung als „Bagatelle“ ab, sollte die gewerbliche Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Das Finanzamt behandelt den Hauseigentümer als Gewerbetreibenden. Hieraus entstehen viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen, hat dies für Privatpersonen Konsequenzen: Verbraucherrechte werden teilweise eingeschränkt, eine IHK-Anmeldung wird Pflicht oder bei einer späteren selbstständigen Tätigkeit können Förderprogramme für Existenzgründer nicht mehr genutzt werden. Gewerbesteuer wird nur erhoben, sollte die Anlage einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften. Selbst bei Anlagen mit Spitzenleistungen wird dieser Wert nicht erreicht.

„Wird 2011 noch eine Anlage bestellt, aber erst 2012 installiert, können bereits in diesem Jahr 40 % des Kaufpreises als eine vorweggenommene Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Zahlung erst 2012 erfolgt“, erläutert der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. So ergibt sich unter Umständen ein Verlust, den man steuersparend verrechnen kann. Allerdings gilt dies nur dann, wenn nicht mehr als 10 % des erzeugten Stromes in den ersten zwei Jahren selbst genutzt werden. Nur dann erkennt das Finanzamt einen Betriebsausgabenabzug an.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält der Betreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Diese wird im Jahr der Inbetriebnahme auf 20 Jahre festgelegt. „Die Vergütungssätze bei Neuanlagen werden allerdings in den kommenden Jahren weiter verringert, so ist hier eine schnelle Entscheidung Geld wert“, erläutert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.
Umbauten am Dach im Zusammenhang mit der Installation der Solaranlage können als Betriebsausgaben ebenso steuerlich geltend gemacht werden, wie die laufenden Betriebsausgaben (Versicherungen, Wartungen, Zinsen, Abschreibungen). Im Gegenzug müssen die Einnahmen aus der Einspeisung und auch der Eigenbedarf als Einnahmen steuerlich erfasst werden. Auch bei Eigennutzung des Solarstroms erhält man Geld. Bei einer Anlagengröße bis zu 30 kW ohne Eigenverbrauch erhält man 2011 28,74 Ct/kWh. Für 30 % selbstgenutzten Strom bis 12,36 Ct/kWh, über 30 % 16,74 Ct/kWh. Der Kaufpreis für die Photovoltaikanlage kann auf 20 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Weiterführende Links:
www.HausundGrund-Rheinland.de

Printer Friendly, PDF & Email
15.1.2025
Ein Wohnhaus, das mit Erdgas betrieben wird, zu verkaufen oder zu vermieten wird immer schwieriger. Hausbesitzer, die vermieten möchten, könnten über den Einbau einer Alternative nachdenken: Fernwärme...
3.6.2025
Grundsteuerreform – aktueller Stand
Für viele Immobilieneigentümer stellte die erstmalige Abgabe der Grundsteuererklärungen nach der gesetzlichen Neuregelung sowie die Überprüfung der daraufhin ergangenen Bescheide bereits eine große...
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
24.9.2024
VDIV kürt Immobilienverwalter des Jahres
Auf dem 32. Deutschen Verwaltertag in Berlin wurden wieder drei „Immobilienverwalter des Jahres“ ausgezeichnet. Der VDIV hat in diesem Jahr „Innovatoren und Enthusiasten“ zur Teilnahme am Wettbewerb...
5.6.2025
Benchmarking für Wohnimmobilien
Die Bauakademie Performance Management GmbH wird Partner der MVDI Marketing - Vereinigung deutscher Immobilienunternehmen GmbH für eine Weiterentwicklung des Benchmarking-Tools ImmoBench. Ziel der...
10.4.2025
Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was sind die wesentlichen Ankündigungen im Kapitel „Bauen und Wohnen“?