Wenn es darum geht, die Heizkosten zu senken, setzen die Deutschen auf den Austausch ihrer veralteten Heizungsanlagen. Nicht ohne Grund: Wer als Vermieter oder Wohnungseigentümer eine veraltete Ölheizung durch eine moderne Brennwerttherme ersetzt, kann den Energieverbrauch reduzieren.
"Veraltete Heizungen verursachen oft unnötig hohe Kosten", erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim Energieversorger Primagas. Das gilt vor allem für Ölheizungen, die besonders in Regionen ohne Anschluss an das Erdgasnetz verbreitet sind. Ersetzt ein Hausbesitzer seine alte Ölheizung gegen ein modernes, flüssiggasbetriebenes Gasbrennwertgerät, kann er bis zu 30 Prozent Energie sparen. "Damit macht sich die Investition bereits nach wenigen Jahren bezahlt."
Auf der Internetseite von Primagas können Sie die Kosten von verschiedenen Heizsystemen vergleichen.
Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Für alle nach dem 01. Januar 1985 eingebauten oder aufgestellten Heizkessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Ausnahmen: Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgradsollen nicht betroffen sein.
Was die EnEV 2014 im Einzelnen vorschreibt.
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