Steuerlicher Anreiz für mehr Werkswohnungen
Im Interview mit der Augsburger Allgemeinen (Online-Ausgabe von 6. April 2019) erklärte Verkehrs- und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU), er wolle eine Welle von Investitionen in Betriebswohnungen auslösen. Dies könne gelingen, „wenn wir eine steuerliche Begünstigung der Mieter schaffen, die dort zu geringen Mieten wohnen können und nicht durch den sogenannten geldwerten Vorteil belastet werden.“ Man sei sich in der Bundesregierung einig, dass diese Initiative noch in diesem Jahr umzusetzen sei. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sei aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Im Fall einer verbilligten Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer entsteht Letzterem nach aktuellem Stand ein geldwerter Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der Wert der verbilligten Überlassung einer Wohnung ist nach dem ortsüblichen Mietpreis zu bemessen.
Der Vorschlag von Dobrindt deckt sich inhaltlich mit einer Forderung des Verbändebündnis Wohnungsbau, in dem u.a. die Wohnungswirtschaft, der Mieterbund und die Bauwirtschaft vertreten sind. Das Bündnis schlägt in einer Stellungnahme vor: „Um das Modell des Mitarbeiterwohnens, das auch für den Gesamtwohnungsmarkt wichtige Entlastungseffekte bewirkt, zu unterstützen, könnte an die Einführung eines speziellen Freibetrages gedacht werden, z. B. 100 bis 150 Euro im Monat.“
Verbändebündnis „Wirtschaft macht Wohnen“ begrüßt den Vorschlag
Mit dem Referentenentwurf der Bundesregierung soll künftig die verbilligte Vermietung von Wohnungen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer erleichtert werden; dies begrüßt das Verbändebündnis "Wirtschaft macht Wohnen" als wichtigen Baustein für die Förderung des Mitarbeiterwohnens und damit des bezahlbaren Wohnens in Deutschland.
Geplant ist die Einführung eines Freibetrages. So müssen die Vorteile der verbilligten Vermietung nicht mehr versteuert werden. Der Freibetrag soll gelten, wenn der Vermieter die Wohnung an seinen Arbeitnehmer für bis zu einem Drittel niedriger vermietet als sonst üblich. Der Arbeitgeber muss wiederum nicht selbst Eigentümer der Wohnungen sein, es ist ausreichend, wenn er diese angemietet hat und dem Arbeitnehmer verbilligt überlässt. "Dies kann einen weiteren Schub für den Mitarbeiter-Wohnungsbau bewirken. Denn die steuerlichen Regelungen, wenn Arbeitgeber Wohnungen verbilligt an ihre Arbeitnehmer überlassen haben, waren bislang nicht ausreichend", sind sich BDB, GdW, DGfM, DMB, IG BAU und ZDB einig. Gemeinsam haben sich die Verbände schon lange für diese Verbesserung im Sinne des bezahlbaren Wohnens eingesetzt.
Weiterlesen in der IVV Ausgabe 06/2019:
Die Wiederentdeckung der Werkswohnung, 3 Seiten
Warum Werkswohnungen wieder wichtig werden, Interview mit Simon Wieland, Wohnungsmarktforscher im Forschungs- und Beratungsinstitut RegioKontext, Berlin
Redaktion (allg.)
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