Erstattung von Inkassokosten

Gericht: AG
Urteil vom: 08.08.2012
Aktenzeichen: 425 C 6285/12
Stadt: Dortmund

1106
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Ein großer gewerblicher Vermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten, die bei einem zum Konzern des Vermieters gehörenden Inkassoinstitut angefallen sind.

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