Kappungsgrenzen für Land Brandenburg

Die Landesregierung hat angekündigt, zum September 2014 eine Kappungsgrenze für Bestandsmieten für 30 Städte und Gemeinden im Berliner Umland einführen zu wollen.

Maren Kern, Vorstand BBU. Foto: BBU
Maren Kern, Vorstand BBU. Foto: BBU

„Angesichts der Fakten halten wir diesen Schritt für völlig überzogen. Wir können das hierzu vorgelegte Gutachten auch nicht nachvollziehen. Hier wird zu Lasten Dritter Wahlkampf gemacht“, so Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Die Nettokaltmieten bei den BBU-Mitgliedsunternehmen sind seit 2005 um 12,2 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg das allgemeine Preisniveau allerdings um 13 Prozent, die Baupreise um rund 36 Prozent und die Haushaltsenergie sogar um gut 48 Prozent.

Kern: „Es ist eine Tatsache, dass sich die Mieten im Land Brandenburg langsamer steigen als die allgemeine Inflation. Diese Entwicklung wird auf Dauer zu Lasten der Investitionskraft der Wohnungsunternehmen gehen. Die Mietpreisbremse wird diese Trends weiter verstärken. Darunter werden letztlich dann auch die Mieter leiden“, warnte Kern.

Die Finanzierung von Investitionen in Neubau oder demografiegerechte Bestandsentwicklung würden so weiter erschwert. Rund 80 Prozent der BBU-Mitgliedsunternehmen gehen deshalb davon aus, dass sie im Falle einer Kappungsgrenzenverordnung für Bestandsmieten ihre Investitionen würden einschränken müssen.

Die durchschnittlichen Nettokaltmieten bei den BBU-Mitgliedsunternehmen im Berliner Umland lagen Ende 2013 bei 5,10 Euro pro Monat und Quadratmeter. Im Vergleich zum Vorjahr war das eine Steigerung um 1,8 Prozent.

Weitere Informationen beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

 

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