Kerzen und Böller: Sind Sie gut versichert bei Feuer?
Neben einem griffbereiten Feuerlöscher sollten Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Für Neubauten schreibt der bayerische Gesetzgeber dies bereits für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, vor. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2017.
In der Silvesternacht sollten sämtliche Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. So kann verhindert werden, dass Feuerwerkskörper versehentlich in die Wohnung gelangen und gefährliche Brände verursachen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass sich keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Trotz aller Vorsicht kommt es in der Silvesternacht immer wieder zu Verletzungen und Sachschäden.
Welche Versicherung ist zuständig?
Wird ein Gebäude durch einen Brand oder durch Löschwasser beschädigt, ist die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetzt in der Regel die Hausratversicherung. Schäden durch Feuer sind ebenso eingeschlossen wie Schäden durch Löschwasser. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast einen Schaden verursacht.
Quelle: Haus & Grund Bayern











