Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152) unterstützt die staatliche KfW-Förderbank ab August diesen Jahres energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde - bisher galt hier der 1. Januar 1995 als Fördergrenze. Darüber hinaus wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, von bislang 75.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Wenn zum 1. Januar 2016 die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten, wird der Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 70" nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen.
Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 zum 31. März 2016 ein und fördert ab 1. April 2016 stattdessen den neuen Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss. Zudem beträgt der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit dann 100.000 Euro statt wie bisher 50.000 Euro.
"Mit der Überarbeitung ihrer Energieeffizienz-Programme trägt die KfW den gestiegenen Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Rechnung", kommentiert Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, und fügt hinzu: "Immobilienkäufer und Bauherren, die eine Förderung durch die KfW anstreben, sollten die Umstellung der Programme sowie die jeweiligen Fristen unbedingt im Blick behalten."
(Mit Material der Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen)
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Weiterführende Links:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtung...