Rechtzeitige Unterstützung in Notlagen

Kümmerer sind für Genossen in Sachsen da

Mieter, die in eine soziale Notlage geraten sind, vielleicht ihre Mietzahlungen nicht mehr rechtzeitig bezahlen können, trauen sich oft nicht, offen damit umzgehen. Der Vermieter oder Verwalter ist meist die letzte Stelle, die davon erfährt. Um Betroffenen das Schamgefühl zu nehmen und Hürden abzubauen, hat der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) im Jahr 2015 das Konzept des sozialen Kümmerers eingeführt.

Das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert die sozialen Kümmerer der Wohnungsgenossenschaften im Freistaat Sachsen. FOTO: PIXELIO/M.SIEFKE
Das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert die sozialen Kümmerer der Wohnungsgenossenschaften im Freistaat Sachsen. FOTO: PIXELIO/M.SIEFKE

Der soziale Kümmerer stellt eine niedrigschwellige Vertrauensperson dar, die den Bewohnern als Ansprechpartner zur Verfügung steht, bei Bedarf Hilfe- sowie Handlungsketten initiiert und direkte Hilfe vor Ort geben kann.

Das Konzept des sozialen Kümmerers wurde erstmalig von der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG und der SFZ Förderzentrum gGmbH unter der Stellenbezeichnung „Sozialer Hausmeister“ im Rahmen des Projektes „Chemnitz+ – Zukunftsregion lebenswert gestalten“ 2015 ins Leben gerufen.

„Der Kümmerer ist die Lösung für die seit Jahren in der Praxis auftretenden Hürden von Angst, Schamgefühl und Unsicherheit der betroffenen Bewohner, sich professionellen Akteuren aus der Sozial- und Wohnungswirtschaft anzuvertrauen. Er hilft bei Schicksalsschlägen, beugt Vereinsamung und Hilflosigkeit vor und koordiniert meist viele weitere ehrenamtliche Helfer in der Wohnungsgenossenschaft“, so Dr. Axel Viehweger, Vorstandsvorsitzender des VSWG.

Rechtzeitiges miteinander sprechen hilft Schlimmeres zu vermeiden

Die Sozialbefragung des VSWG hatte gezeigt, dass in der Praxis die Bewohner meist erst an einen Dienstleister herantreten, wenn die Situation bereits am schlimmsten ist.

Doch mit einem rechtzeitigen und effektiven Ansatz können Vernetzungs-, Überleitungs- und Unterstützungsangebote besser gelingen und so das Leben in der eigenen Häuslichkeit länger ermöglicht werden. Ein sozialer Kümmerer redet mit unterstützungsbedürftigen Personen im Wohngebiet und erkennt damit die Anliegen und Bedürfnisse. Das Konzept beruhe in erster Linie auf Hilfe zur Selbsthilfe.

Stärkung des sozialen Miteinanders der Nachbarn

Auch stärkt der soziale Kümmerer durch seine Präsenz den Austausch der Mieter untereinander und gestaltet damit das soziale Miteinander in den Wohnungsgenossenschaften.

Die sozialen Kümmerer werden durch den VSWG begleitet und tauschen sich in regelmäßigen Abständen bei Treffen untereinander aus. Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Aktuell gibt es insgesamt 13 soziale Kümmerer in folgenden Wohnungsgenossenschaften:

  • Schneeberger WOHNUNGS-Genossenschaft eG (zwei soziale Kümmerer)
  • Wohnungsgenossenschaft „Fortschritt“ Döbeln eG
  • Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (zwei soziale Kümmerer)
  • Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG, Dresden
  • Wohnungsbaugenossenschaft Einheit Bautzen eG
  • Sächsische Wohnungsgenossenschaft Chemnitz eG
  • Wohnungsbaugenossenschaft "Glück auf" Olbernhau eG
  • Wohnungsgenossenschaft "Einheit" eG Chemnitz
  • Wohnungsgenossenschaft Crimmitschau eG (zwei soziale Kümmerer)
  • Wohnungsgenossenschaft "Aufbau" Bautzen eG.

Anerkennung und Förderung

Das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert die sozialen Kümmerer der Wohnungsgenossenschaften im Freistaat Sachsen mit einer Gesamtsumme von insgesamt rund 161.000 Euro im Jahr 2017. Bereits im letzten Jahr wurden an fünf Standorten in Sachsen die Kümmerer finanziell unterstützt.

Die 214 im Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) organisierten Wohnungsgenossenschaften sind ein bedeutender Faktor im sächsischen Wohnungsmarkt. Sie bewirtschaften mit insgesamt 274.554 Wohneinheiten 18,4 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes im Freistaat Sachsen

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