Land Rheinland-Pfalz fördert gemeinschaftliches Wohnen
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen hilft interessierten Bewerbern im Vorfeld dabei, die notwendigen Schritte für ihr Wohnprojekt zu planen, ein realistisches Konzept zu entwickeln und die Förderung für einen gezielten Impuls zu nutzen.
„Gemeinschaftliche Wohnformen und innovative Versorgungskonzepte im Quartier können zu einem selbstbestimmten Leben bis ins hohe Alter beitragen“, so die Ministerin, „da sie Menschen zusammenbringen, die Gemeinschaft stärken und die Verzahnung nachbarschaftlicher und professioneller Hilfen erleichtern.“ Dazu zählen Mehrgenerationenwohnprojekte, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Wohngemeinschaften oder Mieterwohnvereine. „Die Landesregierung unterstützt solche Wohnmodelle bereits intensiv und führt nun ergänzend eine neue Anschub-Förderung ein, die ab 2017 zur Verfügung stehen wird“, so die Ministerin weiter.
Vielseitig einsetzbares Förderprogramm
Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Moderation, professionelle Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal- und Sachkosten. Aber auch Fachleute für innovative Projekte des Neuen Wohnens, wie Gemeinschaftliches Wohnen, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Mietervereine, Baugruppen und Baugemeinschaften. „Voraussetzung ist jedoch, dass auch die Wohnbedürfnisse älterer Menschen oder von Menschen mit Behinderungen Bestandteil des Konzepts sind.“
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antrag
sind erhältlich bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP und auf der Themenseite "Wohnen wie ich will - selbstbestimmt leben"