Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar

Hausverwaltungen können künftig deutlich mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen als bisher. Somit kann beispielsweise der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen hervor.

FOTO: PIXELIO/RIKE
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Für handwerkliche Arbeiten liegt der abziehbare Höchstsatz bei 1.200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt er 4.000 Euro (§ 35a Einkommensteuergesetz). Unter anderem sind nun auch Lohnkosten absetzbar, die beim Schneeräumen auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück anfallen.

Neu ist unter anderem, dass der Begriff „im Haushalt” zukünftig auch das angrenzende Grundstück einschließt, sofern die Arbeiten oder Dienstleistungen dem eigenen Grundstück dienen. Dies trifft beispielsweise auf die Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück zu.

Darüber hinaus können auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze steuerlich begünstigt sein. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass die Prüfung einer Anlage auf ihre ordnungsgemäße Funktion ebenso eine Handwerkerleistung ist, wie die Beseitigung eines Schadens. Dies betrifft z. B. Dichtheitsprüfungen von Leitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs an Fahrstühlen oder die Überprüfung von Blitzschutzanlagen. Auch die Betreuung und Versorgung von Haustieren in den eigenen vier Wänden ist künftig steuerlich absetzbar, da Füttern, Ausgehen oder Fellpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.

Quellen: DDIV und Haus & Grund Bayern

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