Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Mai in Kraft getreten

Seit dem Stichtag 1. Mai 2013 können die Bundesländer die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen herabsetzen.

Für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren dürfen sie per Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden bestimmen, in denen die Mieten binnen drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen.

Dies solle verhindern, dass in Regionen mit Wohnungsmangel wie den Ballungszentren Berlin, München oder Hamburg die Mieten zu stark steigen.

20-Prozent-Regel gilt bis zum Erlass von Rechtsverordnungen weiter

Jens -lrich Kießling, Präsident des IVD (Immobilienverband Deutschland IVD Bundeverband der Immobilienberater, Makler, Vewalter und Sachverständigen e.V.) erklärt aber, dass die bisherige Regelung, die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent zu erhöhen, so lange weiter gelte, bis die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen eine Gefährdung der Wohnungsversorgung feststellen.

Energetische Modernisierung wird erleichtert

Weitere Änderungen des neuen Mietrechts begrüßt der IVD dagegen ausdrücklich. So werde die energetische Modernisierung von Wohngebäuden erleichtert, da die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter einfacher durchsetzbar sind.

Der Katalog an Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter dulden muss, ist erweitert worden.

Außerdem haben Mieter bei energetischen Modernisierungen für drei Monate keinen Anspruch mehr auf  Mietminderung. Vorausgesetzt dem Mieter entsteht durch die Sanierungsmaßnahme eine tatsächliche Kosteneinsparung.

Berliner Räumung im Gesetz festgeschrieben

Weitere Erleichterungen für den Vermieter gibt es bei der Räumung: Die so genannte Berliner Räumung steht nun als gleichberechtigte Alternative zur normalen Räumung im Gesetz. Dabei beschränkt der Vermieter den Räumungsauftrag auf die Besitzverschaffung an der Wohnung.

Außerdem können sich Mieter, gegen die ein rechtskräftiger Räumungstitel vorliegt, der Räumung nicht mehr dadurch entziehen, dass sie Dritten die Wohnung überlassen. Vermieter oder Gerichtsvollzieher sollen neuerdings einen ergänzenden Räumungstitel gegen unberechtigte Untermieter bekommen.

Weitere Informationen finden Sie beim IVD.

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