17. November 2009, 16:03 Uhr
Vermieter sind dazu verpflichtet, ihren Mietern auf Wunsch Kopien der Belege für die Nebenkostenabrechnung gegen eine Kopiergebühr zuzusenden. Sie können gegen die Höhe des Betrages nichts einwenden, zumal Sie auch verpflichtet wären, die Betriebskostenbelege in Ihrem Büro einsehen zu lassen - kostenfrei und mit einem ähnlich hohen Aufwand.
Redaktion (allg.)
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