13. Januar 2010, 14:01 Uhr
Halter von Kampfhunden benötigen eine Bescheinigung dafür, dass Tier führen zu können. Der Hund muss zudem angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Dies gilt auch in einer Wohnanlage, setzte eine Wohnungseigentümerin gerichtlich durch. Sie sei anderenfalls etwa am Betreten des gemeinschaftlichen Hauskellers gehindert, weil sie ständig damit rechnen müsse, dort dem Hund einer Nachbarin zu begegnen. Der habe künftig auch innerhalb des Hauses Leine und Maulkorb zu tragen, entschied das Gericht.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Kampfhund ist anzuleinen
27.10.2025
Alternative Sanierungsstrategie für Quartiere
30.10.2023
Effiziente Fernverwaltung per Mausklick










