22. Oktober 2009, 13:38 Uhr
Kommt ein Architekt nicht seiner Verpflichtung nach, ein Bautagebuch zu führen, so ist der Bauherr berechtigt, das Honorar zu kürzen, entschied das Gericht. Das Tagebuch sei schließlich bei Streitigkeiten ein wichtiges Beweismittel, weil darin normalerweise alle Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmen dokumentiert werden. Der Architekt kann dem nicht mit dem Argument entgegen treten, ein Bautagebuch sei seine persönliche Angelegenheit, so die Richter.
Redaktion (allg.)
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