14. Januar 2010, 11:43 Uhr
Wer eine Wohnung kauft, in der Nachtspeicheröfen eingebaut sind, sollte sich bestätigen lassen, dass diese asbestfrei sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass, entgegen der Zusicherung im Kaufvertrag, doch Asbest in den Öfen vorhanden ist, kann der gesamte Vertrag rückgängig gemacht werden. Das gilt nach Ansicht der Richter selbst dann, wenn Gewährleistungsrechte vertraglich ausgeschlossen worden sind.
Redaktion (allg.)
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