Aufzug überflüssig: keine Nebenkosten

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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Weil die Mieterein einer Wohnung im ersten Stock den Aufzug nicht sinnvoll nutzen kann, braucht sie auch keine Nebenkosten für den Aufzug zu zahlen. Hätte die Mieterin Aufzug fahren wollen, müsste sie entweder einen Stock tiefer in das Erdgeschoss oder zwei Stockwerke höher in die dritte Etage gehen. Der Aufzug hielt erst ab Stockwerk Nr. 3 - im ersten und zweiten aber nicht.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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