30. November 2009, 13:34 Uhr
Trennen sich die Eheleute, die Mitmieter einer Mietwohnung sind, müssen beide die Miete solange weiter bezahlen, wie der Mietvertrag besteht. Dies gilt auch unabhängig davon, wer von beiden in der Wohnung bleibt und wer auszieht. Wird nur ein Ehegatte vom Vermieter auf Zahlung des vollen Mietzinses in Anspruch genommen, hat dieser gegenüber dem anderen Ehegatten einen Ausgleichsanspruch.
Redaktion (allg.)
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