Außerordentliche Eigentümerversammlung auf Kosten des Verwalters

Eine einstweilige Verfügung eines Wohnungseigentümers gegen den Wohnungsverwalter auf Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ist nur bei zu erwartenden unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schäden möglich.

(Leitsatz von Dr. Jonas Müller)

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

 k. A.

Aus den Entscheidungsgründen

k. A.

Gericht: LG München
Aktenzeichen: 1 S 5166/11
Urteil vom: 16.05.2011

Redaktion (allg.)

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