Baugerüst kann nicht als zweiter Rettungsweg gelten
1167
05. Juni 2019, 13:12 Uhr
Aus dem Tatbestand
Durch zwei Gerichtsinstanzen hindurch wurde geprüft, ob das überhaupt möglich und erlaubt ist.
Aus den Entscheidungsgründen
Das Ergebnis lautete: Nein. Die Behauptung eines zweiten Rettungsweges scheiterte daran, dass dieser auch im Brandfall funktionsfähig bleiben müsse. Doch davon könne man nicht sprechen, denn der Weg über das Gerüst führe unmittelbar an Maueröffnungen (vor allem Fenster) vorbei, aus denen Feuer und Rauch austreten und die Rettung erschweren könnten.
Gericht: OVG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 7 B 1104/1
Urteil vom: 12.09.2018
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Baugerüst kann nicht als zweiter Rettungsweg gelten









