17. November 2009, 11:28 Uhr
Entstehen dem Vermieter Kosten für die Pflege des Gartens, kann er diese nicht auf die Mieter umlegen, wenn sie nicht regelmäßig entstehen - wie Baumschnittarbeiten nach zwölf Jahren. Es handele sich hier nicht um Gartenpflege, deren Kosten von dem Mieter zu tragen seien, sondern um Instandsetzungskosten, für die der Vermieter aufzukommen habe.
Redaktion (allg.)
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