Beleidigung per SMS

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Der Mieter hatte seinen Vermieter per SMS heftig beschimpft. Unter anderem hieß es darin dumme Kuh und Arschloch. Nachdem die SMS eindeutig dem Absender zuzuordnen war, entschied das Gericht, eine fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Die Möglichkeit, dass ein Dritter sich das Handy beschafft und damit ausgerechnet den Vermieter beleidigt habe, schlossen die Richter aus.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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