17. November 2009, 14:04 Uhr
Grundsätzlich hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Kosten selbst zu tragen. Hiervon kann aber bei den Kosten der Müllabfuhr und der Wasserversorgung abgewichen werden. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch in leerstehenden Wohnungen Wasser entnommen wurde, ist bei den Wasserversorgungskosten ein Abschlag von 10 % zu machen.
Redaktion (allg.)
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