Bushaltestelle

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Besitzer von Wohnimmobilien müssen Bushaltestellen vor dem eigenen Haus meist dulden. Und das selbst dann, wenn Mieter wegen Belästigungen durch Lärm und Abgase ausziehen oder nur noch eine geringere Miete erzielt werden kann, heißt es in einem aktuellen Urteil. Ein Münchner Vermieter ist mit einer Klage auf Verlegung der Bushaltestelle gescheitert. Im Zehn-Minuten-Takt steuern die Busse die Haltestelle an. Wegen des andauernden Lärms, dem Dreck vor der Haustür und den Dieselabgasen hätten bereits mehrere Mieter die im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen wieder gekündigt. Vor Gericht verlangte der Vermieter deshalb, die Haltestelle 60 Meter weiter vor eine Schrebergartenanlage zu verlegen. Nach der Entscheidung des Gerichts bleibt die Haltestelle weiterhin an Ort und Stelle. Zum einen weil der Kläger die von ihm behaupteten Beeinträchtigungen nicht nachvollziehbar dargelegt habe. Außerdem sei der Vermieter zur Duldung gewisser Nachteile verpflichtet, urteilten die Richter. Denn es gebe ein übergeordnetes öffentliches Interesse an einem funktionierenden öffentlichen Bussystem. Und daraus folgern die Richter, dass der Vermieter selbst Mieteinbußen akzeptieren muss.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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