19. November 2009, 11:46 Uhr
Ein Mietvertrag kann durch schlüssiges Verhalten dahingehend geändert werden, dass der Mieter anstelle von Inklusivmiete die Nebenkosten gesondert nach Abrechnung schuldet. Dafür ist aber Erklärungsbewusstsein des Mieters erforderlich. Bloße Zahlungen auf vorgelegte Betriebskostenforderungen genügen nicht.
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